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§ 9'
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[Wenn] irgendjemand [Tette] bedrängt,
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[sei er ein Herr oder s]ein [Untertan],
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und er (= Tette) (deshalb) dem König des Landes Ḫatti [schreibt]:
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"[K]omm zu meiner Hilfe",
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dann wird der König [zu seiner Hilfe komm]en.
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Und wenn ... [ ... ],1
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[wird er (= der König)] entweder einen Prinzen oder einen großen Herrn [samt Fuß- und Wagentruppen sch]icken, und
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[sie werden] diesen Feind [schlagen].
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[N]un hat [der König des Landes Ḫatti] Tette [wegen] seiner … und wegen seiner … [in die Untertanen]schaft [des Königs von Ḫatti] zurückgeführt.
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Und [wenn die Söhne des Landes Ḫatti samt] Fuß- und Wagentruppen, die [ich Tette geschickt habe],
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in sei[ne] Städte ein[gezogen sind],
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wird [Tette] ihnen [zu ess]en
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und [zu trinken geben].
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Und [ … ] … vor [seinem] Angesicht [sollen sie] entsprechend der [Brüderlichkeit ... ].
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[(...)] König des Landes [Ḫatti ... ]
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Und ein jegli[cher Sohn des Landes Ḫatti, der etwa] gegen [Tette Böses sucht],
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wenn [er versucht, seine Stadt (oder) sein Land anzugreifen(?)1],
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dann [wird er den Eid gebrochen haben].
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Unklar; etwa <e->ṭer [ZI-šu??
na-aḪ-Ti-šu wohl zu na'ādu "sich kümmern".
Die Doppelzählung ergibt sich daraus, daß in KBo I 4 Rs. III das linke Fragment falsch eingefügt ist; s. KUB 5, S. 49a. Die dort gebotene neue Zählung wird hier zum bequemeren Vergleich mit der Keilschriftedition nicht übernommen.
Ergänzung nach dem Tuppi-Teššub-Vertrag; Del Monte 1986, 148: be-luMEŠ nach dem Aziru-Vertrag.
[ ušebbalū entsprechend heth. arḫa uwadanzi (Tuppi-Teššub-Vertrag); Del Monte 1986, 148, erg. KUR Nu-ḫaš-ši al-tap-ra nach dem Aziru-Vertrag ( al-[tap-ra]).
Ergänzung nach dem Tuppi-Teššub-Vertrag; Del Monte 1986, 148: [ i-na-ṣa-ar-šu-nu].
Ergänzung nach dem Tuppi-Teššub-Vertrag.
Dieser Satz fehlt in der heth. Fassung des Tuppi-Teššub-Vertrags. Die heth. Fassung des Aziru-Vertrags bietet n=aš išḫaššarwaḫḫeški „behandle sie freundlich!“
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Etwa: “und wenn [er] nicht selbst zur Rettung?? [seines (= Tettes) Lebens?? geht]”??
dâku in einer speziellen Bedeutung von heth. walḫ-?
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